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Rechtliches

Allgemeine Geschäfts­bedingungen

1. Geltungsbereich, Vertragspartner und Begriffsbestimmungen

1.1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen der Adskalieren GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Marius Borsky, Otto-Hahn-Str. 21, 85435 Erding, Deutschland, E-Mail: office@adskalieren.com (nachfolgend geschlechtsneutral „Auftragnehmer") und den Kund:innen (nachfolgend geschlechtsneutral „Auftraggeber", gemeinsam auch „Parteien"). Verwendet der Auftraggeber entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen, wird deren Geltung und Einbeziehung hiermit widersprochen; es sei denn, es ist etwas anderes zwischen den Parteien vereinbart.

1.2. Die AGB des Auftragnehmers gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, sofern der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Auftraggeber im Rahmen der Beauftragung auf seine AGB verweist und der Auftragnehmer dem nicht ausdrücklich widerspricht.

1.3. Diese AGB gelten ausschließlich, wenn der Auftraggeber Unternehmer ist. Unternehmer ist gem. § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Demgegenüber ist Verbraucher gem. § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

1.4. Die Leistungen des Auftragnehmers richtet sich ausschließlich an Unternehmer gem. Ziffer 1.3 dieser AGB. Der Auftragnehmer kann daher vor Vertragsschluss verlangen, dass der Auftraggeber dem Auftragnehmer seine Unternehmereigenschaft ausreichend nachweist. Dieses kann z.B. durch Angabe einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer eines Mitgliedstaats der Europäischen Union und einen Nachweis seiner Ansässigkeit oder durch sonstige geeignete Legitimationsnachweise (z.B. Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug) erfolgen. Die für den Legitimationsnachweise erforderlichen Daten sind vom Auftraggeber vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben.

1.5. Sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wird, gelten diese AGB gegenüber dem Auftraggeber in der zum Zeitpunkt der Beauftragung des Auftraggebers gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass der Auftragnehmer in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen muss. Im Einzelfall getroffene, individuell geschlossene Rahmenvereinbarungen oder sonstige Dienstleistungsverträge mit dem Auftraggeber (einschließlich Nebenabreden, Angaben in den Auftragsbestätigungen und/oder Angeboten, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang und werden von diesen AGB lediglich ergänzt.

2. Vertragsgegenstand und Leistungen und Pflichten des Auftragnehmers

2.1. Der Auftragnehmer berät und unterstützt das Unternehmen bei der regionalen und überregionalen Gewinnung von Besuchern für Website bzw. Landingpages, Kunden und/oder Mitarbeiter über Werbeanzeigen, die von Internetdiensten wie z.B. Google Adwords, Social-Media-Kanäle, Yahoo Sponsored Search, Bing Search (nachfolgend „Internetdienste") in den Ergebnisseiten von Internetsuchmaschinen, Suchmaschinenpartner- und Contentpartnerwebsites platziert werden.

2.2. Gegenstand des Vertrages ist ferner der regelmäßige Bezug von Leistungen des Auftragnehmers durch den Auftraggeber (nachfolgend „Laufzeitvertrag"). Beim Laufzeitvertrag verpflichtet sich der Auftragnehmer, dem Auftraggeber die vertraglich geschuldeten Leistungen innerhalb der vereinbarten Vertragslaufzeit in den vertraglich geschuldeten Zeitintervallen zu erbringen.

2.3. Die konkrete Leistungsverpflichtung, Inhalt und Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen bestimmen sich aus dem Inhalt der Auftragsbestätigung, des Angebots und/oder einer gesondert geschlossenen schriftlichen Individualvereinbarung (z.B. Dienstleistungsvertrag) unter Maßgabe sämtlicher darin enthaltener Hinweise und Erläuterungen.

2.4. Der Auftragnehmer erstellt die Texte und Überschriften der Anzeigen und richtet die Anzeigenkampagnen bei den Internetdiensten ein. Der Auftragnehmer beauftragt die Anzeigenkampagnen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers bei den Internetdiensten. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die hierfür erforderlichen Vollmachten oder Registrierungsbestätigungen zu erteilen.

2.5. Der Auftragnehmer weist ausdrücklich darauf hin, dass der Auftraggeber beim Abschluss von entgeltlichen Verträgen mit Verbrauchern im elektronischen Geschäftsverkehr besondere Informationspflichten, wie etwa die Pflicht zur Information über ein bestehendes Widerrufsrecht, zu beachten haben. Für die Einhaltung dieser Informationspflichten ist der Auftraggeber selbst verantwortlich.

2.6. Der Auftragnehmer schuldet das pflichtgemäße Bemühen um eine optimierte Platzierung der Werbeanzeigen bei den Internetdiensten unter fachkundiger Berücksichtigung der bekannten Geschäftsinformationen des Auftraggebers sowie der bekannten Parameter der Internetdienste, die für die Einblendung der Werbeanzeigen und deren Platzierung relevant sind. Ein bestimmter Erfolg für die Einblendung der Werbeanzeigen und deren Platzierung ist jedoch nicht geschuldet, da dieser letztendlich von den nicht offenkundigen Algorithmen des jeweiligen Internetdienstes abhängt.

2.7. Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber regelmäßig über den Erfolg der Anzeigenkampagnen Bericht erstatten.

2.8. Der Auftragnehmer ist grundsätzlich nicht berechtigt, Dritten gegenüber als Vertreter des Auftraggebers aufzutreten, insbesondere Verhandlungen zu führen oder Willenserklärungen mit Wirkung für oder gegen den Auftraggeber abzugeben. Ausnahmen bedürfen der vorherigen schriftlichen Einwilligung des Auftraggebers.

2.9. Der Auftragnehmer ist zur Erbringung der vertragsgemäß geschuldeten Leistungen verpflichtet. Bei der Durchführung seiner Tätigkeit ist er jedoch etwaigen Weisungen im Hinblick auf die Art der Erbringung seiner Leistungen, den Ort der Leistungserbringung ebenso wie die Zeit der Leistungserbringung nicht unterworfen. Er wird jedoch bei der Einteilung der Tätigkeitstage und bei der Zeiteinteilung an diesen Tagen diese selbst in der Weise festlegen, dass eine optimale Effizienz bei seiner Tätigkeit und bei der Realisierung des Vertragsgegenstandes dieses Vertrages erzielt wird. Die Leistungserbringung durch den Auftragnehmer erfolgt lediglich in Abstimmung und in Koordination mit dem Auftraggeber.

2.10. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber unverzüglich in Schriftform informieren, wenn er Hindernisse oder Beeinträchtigungen erkennt oder erkennen musste, die Auswirkung auf seine Leistungserbringung haben können.

3. Personal des Auftragnehmers

Der Auftragnehmer ist bei der Wahl der für die Erbringung des Leistungsgegenstandes eingesetzten Personen frei. Der Auftragnehmer ist für die sorgfältige Auswahl, hinreichende Qualifikation und regelmäßige Überwachung der eingesetzten Personen verantwortlich. Sofern die vom Auftragnehmer eingesetzten Personen dem Auftraggeber namentlich benannt werden, entspricht dies dem jeweils aktuellen Planungsstand. Ein Anspruch auf Einsatz einer bestimmten Person besteht nicht. Der Auftragnehmer wird sich jedoch vorbehaltlich eines rechtzeitig vorangekündigten Austauschs um einen kontinuierlichen Einsatz der genannten Personen bemühen. Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer im Falle fehlender Qualifikation der eingesetzten Personen oder sonstiger unzumutbarer Gründe unverzüglich hierüber in Schriftform informieren. Gegenüber den eingesetzten Personen ist der Auftragnehmer insbesondere auch in den Räumlichkeiten des Auftraggebers allein weisungsbefugt. Beide Parteien werden geeignete Maßnahmen ergreifen, um eine Arbeitnehmerüberlassung zu verhindern.

4. Subunternehmer des Auftragnehmers

4.1. Der Auftragnehmer ist berechtigt, für die Erbringung des Leistungsgegenstandes verbundene Unternehmen i.S.d. §§ 15 ff. AktG oder Dritte als Subunternehmer einzuschalten.

4.2. Der Auftragnehmer wird die Vereinbarungen mit seinem Subunternehmer so ausgestalten, dass sie in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieser AGB stehen.

5. Vertragsschluss und Vertragssprache

5.1. Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Vor der Weitergabe der Angebote und/oder sonstiger Unterlagen an Dritte bedarf der Auftraggeber der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.

5.2. Die Beauftragung der vom Auftraggeber zuvor ausgewählten Leistungen gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Beauftragung nichts anderes ergibt, ist der Auftragnehmer berechtigt, das Vertragsangebot des Auftraggebers innerhalb 7 Tagen nach Zugang beim Auftragnehmer anzunehmen.

5.3. Die Annahme erfolgt entweder durch Übermittlung einer Annahmeerklärung in Schrift- oder Textform, durch Unterzeichnung einer gesonderten schriftlichen Individualvereinbarung, durch Zahlungsaufforderung nach Beauftragung oder durch Beginn der Ausführung der beauftragten Leistungen. Die Frist zur Annahme des Angebots beträgt sieben (7) Tage ab Absendung durch den Auftraggeber.

5.4. Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.

5.5. Sofern die Parteien Sonderkonditionen vereinbart haben, gelten diese grundsätzlich nicht für gleichzeitig laufende und zukünftige Vertragsverhältnisse mit dem Auftraggeber.

6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

6.1. Der Auftraggeber hat die Leistungen des Auftragnehmers durch angemessene Mitwirkungshandlungen zu fördern. Er wird insbesondere dem Auftragnehmer alle erforderlichen Informationen und Daten in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren digitalen Format zur Verfügung stellen, erforderliche Arbeitsmaterialien einschließlich Nutzungsrechte zur Verfügung stellen sowie sofern vereinbart Zugang zu IT-Systemen, Internetdiensten, Websites, Social-Media-Kanälen und sonstigen Plattformen gewähren.

6.2. Bestehen die Leistungen des Auftragnehmers in der Erstellung von Konzepten oder Analysen bzw. der Unterstützung des Auftraggebers bei deren Ausarbeitung, wird der Auftraggeber die notwendige Mitwirkung leisten.

6.3. Soweit der Auftraggeber dem Auftragnehmer Informationen zur Verwendung überlässt, versichert er, dass er zur Übergabe und Verwendung dieser Informationen berechtigt ist. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen zu überprüfen.

6.4. Ferner sichert der Auftraggeber zu, dass er Inhaber sämtlicher für die vertragliche Nutzung der Webseite erforderlichen Rechte ist, insbesondere, dass er über erforderliche Urheber- und Leistungsschutz, Marken-, und sonstige Rechte verfügt und sie zum Zwecke der Vertragserfüllung auf den Auftragnehmer übertragen kann.

6.5. Die rechtliche Verantwortung, insbesondere die telemedien- sowie presserechtliche und wettbewerbsrechtliche sowie die marken- und urheberrechtliche Verantwortung für den Inhalte der Website des Auftraggebers sowie die Konformität der geschalteten Anzeigen mit den Richtlinien des Internetdienstes trägt ausschließlich der Auftraggeber.

6.6. Sofern von dem Auftragnehmer bzw. Dritten produziertes Video- und/oder Bildmaterial Bildnisse von Arbeitnehmern, Geschäftsführern oder sonstigen Dritten beinhalten soll, holt der Auftraggeber vorab die erforderlichen Einwilligungen der abgebildeten Personen ein.

6.7. Sofern der Auftragnehmer Inhalte für den Auftraggeber erstellt, ist der Auftraggeber verpflichtet, diese vor der Veröffentlichung auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen sowie zu genehmigen. Die Genehmigung ist innerhalb von 7 Tagen zu erteilen. Die Inhalte gelten als genehmigt, sofern der Auftragnehmer keine Korrektur- und/oder Änderungswünsche innerhalb der vorgenannten Frist erhalten hat.

6.8. Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und kann der Auftragnehmer aus diesem Grunde seine Leistungen ganz oder teilweise nicht innerhalb der vereinbarten Zeit erbringen, so verlängert sich der dafür vereinbarte Zeitraum angemessen. Dem Auftragnehmer entstehende Mehraufwände werden gesondert vergütet.

6.9. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, eine Beauftragung des Auftraggebers abzulehnen, wenn dieser Inhalte überlässt, die gegen gesetzliche oder behördliche Verbote oder gegen die guten Sitten verstoßen.

7. Vergütung und Zahlungsbedingungen

7.1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, handelt es sich bei der angegebenen Pauschalvergütung um Gesamtpreise. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer für die Erbringung seiner Leistungen die vereinbarte monatliche Vergütung zu bezahlen. Die angegebene Vergütung versteht sich in EURO und ist ein Nettopreis zzgl. der am Tag der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

7.2. Der Auftraggeber kann die Pauschalvergütung nach seiner Wahl mit den vereinbarten Zahlungsarten bezahlen.

7.3. Bei Auswahl der Zahlungsart „Rechnung" ist die Vergütung innerhalb von 7 Tagen ohne Skontoabzug nach Zugang einer ordnungsgemäßen und prüfbaren Rechnung zur Zahlung fällig, sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wird.

7.4. Beim Laufzeitverträgen ist der Rechnungsbetrag für den jeweils vertraglich geschuldeten Lieferintervall im Voraus zur Zahlung fällig.

7.5. Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Auftraggeber in Verzug. Die ausstehende Vergütung ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Der Auftragnehmer behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Mahnkosten in pauschaler Höhe von 5,00 EUR geltend zu machen.

7.6. Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

7.7. Ein Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung stammt aus demselben Vertragsverhältnis und ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

7.8. Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar, dass der Anspruch des Auftragnehmers auf die Vergütung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wird, ist der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB).

8. Nutzungsrechte; Verletzung von Rechten Dritter

8.1. Sämtliche Urheber-, Leistungsschutz- und sonstige Rechte an der Website des Auftraggebers sowie an deren Inhalten verbleiben beim Auftraggeber. Der Auftraggeber räumt dem Auftragnehmer jedoch für die Dauer des Vertrags die für die vertragsgegenständliche Nutzung der Webseite erforderlichen, einfachen Nutzungsrechte ein, insbesondere an Urheber-, sowie Leistungsschutzrechten und an gewerblichen Schutzrechten.

8.2. Sämtliche Urheber-, Leistungsschutz- und sonstige Rechte an den vom Auftragnehmer und/oder von Dritten im Auftrag des Auftragnehmers erstellten und ggf. realisierten Analysen und Konzepten verbleiben bei dem Auftragnehmer. Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber an den Analysen und Konzepten das einfache, zeitlich und örtlich unbeschränkte Recht ein, diese in dem für die Suchmaschinenoptimierung seiner Webseite erforderlichen Umfang zu nutzen.

8.3. Machen Dritte gegen den Auftragnehmer Ansprüche geltend, die Webseite des Auftraggebers verletze ihre Rechte, wird der Auftraggeber den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern freistellen und etwaige darüber hinausgehende Kosten und Schäden ersetzen.

9. Nennung als Referenzkunden

9.1. Der Auftragnehmer ist nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers berechtigt, diesen als Referenzkunden zu benennen. Der Auftraggeber kann seine Zustimmung jederzeit ohne Angabe von Gründen verweigern und eine einmal erteilte Zustimmung widerrufen.

9.2. Die Angabe kann dabei auch online auf der Unternehmenswebseite des Auftragnehmers, einschließlich der Darstellung des Firmenlogos des Auftraggebers erfolgen.

10. Haftung für Schäden

10.1. Hinsichtlich der vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen haftet dieser, seine gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen uneingeschränkt: bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit; bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; bei Garantieversprechen, soweit dieses zwischen den Parteien vereinbart ist; soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.

10.2. Bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ist die Haftung des Auftragnehmers auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß Ziffer 10.1 unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die der Vertrag dem Auftragnehmer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten).

10.3. Im Übrigen ist eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen.

11. Vertragslaufzeit und Kündigung

11.1. Der Vertrag wird unbefristet, mindestens jedoch für die in der Auftragsbestätigung bzw. im Angebot oder dem gesondert individuell geschlossenen Vertrag angegebene Dauer (Mindestlaufzeit) geschlossen. Während der Mindestlaufzeit kann der Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Mindestlaufzeit gekündigt werden. Wird der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt, verlängert er sich jeweils um die vereinbarte Vertragslaufzeit.

11.2. Das Entgelt für Verträge wird jeweils zu Beginn des vertraglich geschuldeten Zeitintervalls im Voraus zur Zahlung fällig.

11.3. Unberührt bleibt das Recht jeder Vertragspartei, den Vertrag aus wichtigem Grunde fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zugemutet werden kann.

11.4. Der Vertrag kann in Schrift- oder Textform (z.B. per E-Mail oder per Brief) gekündigt werden.

11.5. Bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachte Leistungen sind zu vergüten; im Fall einer durch den Auftragnehmer schuldhaft verursachten außerordentlichen Kündigung durch den Auftraggeber gilt dies nur, soweit die erbrachten Leistungen für den Auftraggeber nutzbar sind.

12. Geheimhaltung und Datenschutz

12.1. Die Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen dieses Vertrages zugänglich gemachten Geschäftsgeheimnisse sowie sonstige als vertraulich bezeichneten oder gekennzeichneten Informationen der jeweils anderen Partei (nachfolgend „vertrauliche Informationen") vertraulich zu behandeln. Die empfangende Partei wird die vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt behandeln, wie sie eigene vertrauliche Informationen der gleichen Sensitivität behandelt, mindestens jedoch mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.

12.2. Vertrauliche Informationen dürfen ausschließlich für die vertragsgemäße Leistungserbringung und nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Partei verwertet, an Dritte weitergegeben oder sonst genutzt werden.

12.3. Die Parteien werden die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten, (freien) Mitarbeitern oder Dritten, denen vertrauliche Informationen weitergegeben und offengelegt werden, auferlegen.

12.4.–12.9. Von der Verpflichtung zur Geheimhaltung ausgenommen sind vertrauliche Informationen, die bei Vertragsabschluss bereits allgemein bekannt waren oder nachträglich allgemein bekannt wurden; die die jeweils andere Partei unabhängig von diesem Vertrag entwickelt hat; die von Dritten ohne Geheimhaltungsverpflichtung erhalten wurden; oder die von Gesetzes wegen oder aufgrund behördlicher oder gerichtlicher Anordnung offengelegt werden dürfen bzw. müssen.

12.10. Die Parteien werden die in ihrem Besitz befindlichen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei auf deren Aufforderung nach Vertragsbeendigung herausgeben oder unwiederbringlich vernichten.

12.11. Die Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit gilt für die vereinbarte Vertragslaufzeit und besteht nach Vertragsbeendigung für einen Zeitraum von drei (3) Jahren fort.

12.12. Der Auftragnehmer ist berechtigt, dasjenige Erfahrungswissen, welches im Rahmen der Vertragsdurchführung entwickelt oder offenbart wird und im Gedächtnis gespeichert ist, zu nutzen. Die Verpflichtung zur Wahrung der Geheimhaltung bleibt hiervon unberührt.

12.13. Die Parteien werden die jeweils auf sie anwendbaren datenschutzrechtlichen Gesetze einhalten.

12.14. Sofern und soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten des Auftraggebers im Auftrag verarbeitet, werden die Parteien einen entsprechenden Auftragsverarbeitungsvertrag abschließen.

13. Abwerbung von Personal und Subunternehmern

Der Auftraggeber verpflichtet sich, das qualifizierte Personal und/oder Subunternehmer des Auftragnehmers während der Laufzeit des Vertrags nicht abzuwerben, sowie für den Fall, dass das Vertragsverhältnis zwischen einer zum qualifizierten Personal gehörenden Person und dem Auftragnehmer enden sollte, die betroffene Person bis zum Ablauf von zwölf (12) Monaten nach Beendigung jenes Vertragsverhältnisses nicht zu beschäftigen.

14. Höhere Gewalt

Der Auftragnehmer haftet nicht in Fällen höherer Gewalt. Unter Fälle von höherer Gewalt fallen alle unvorhersehbaren und unvermeidbaren Ereignisse sowie Ereignisse, die selbst im Falle ihrer Vorhersehbarkeit außerhalb der Einflusssphäre der Parteien liegen. Im Falle von Ereignissen höherer Gewalt ist der Auftragnehmer berechtigt, die Leistungserbringung zu unterbrechen und bei längerfristigen Verzögerungen ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass hieraus etwaige Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können.

15. Änderungsvorbehalt der AGB

15.1. Der Auftragnehmer behält sich vor, diese AGB jederzeit ohne Angabe von Gründen zu ändern, es sei denn, dies ist für den Auftraggeber nicht zumutbar. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber über Änderungen rechtzeitig in Textform benachrichtigen. Widerspricht der Auftraggeber der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb einer Frist von vier (4) Wochen nach der Benachrichtigung, gelten die geänderten AGB als angenommen.

15.2. Der Auftragnehmer behält sich darüber hinaus vor, diese AGB zu ändern, soweit er hierzu aufgrund einer Änderung der Rechtslage verpflichtet ist, soweit er damit einem Gerichtsurteil oder einer Behördenentscheidung nachkommt, oder wenn die Änderung lediglich vorteilhaft für den Auftraggeber ist.

15.3. Das Kündigungsrecht des Auftraggebers bleibt hiervon unberührt.

16. Schlussbestimmungen

16.1. Eine Abtretung von Ansprüchen aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag durch den Auftraggeber ist ausgeschlossen.

16.2. Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

16.3. Ist der Auftraggeber Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, Unternehmer i.S.v. § 14 BGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz des Auftragnehmers.

Stand: 22.08.2024

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